Mag. Andreas Stieger

Rechtsanwalt in Linz

Die Kanzlei

Ihr Rechtsanwalt in Linz

Mag. Andreas Stieger

Rechtsanwalt

„Für jedes Problem existiert eine Lösung.“

Diese Lösung zu finden und mit meinen Mandanten konsequent zu verfolgen ist Aufgabe meiner Kanzlei.

Aufgrund meiner bautechnischen HTL-Ausbildung und jahrelangen praktischen Tätigkeit im Immobilien-, Liegenschafts- und Baurecht, liegt mein Schwerpunkt in der Errichtung von Immobilienverträgen (Kaufverträge, Übergabsverträge, Bauträgerverträge, Baurechtsverträge, Dienstbarkeiten, etc.), in der Abwicklung von Bauträgerprojekten sowie in der Vertretung bei Baumängeln und Bauschäden.

Darüber hinaus können sich meine Mandanten auf eine besondere Expertise im Gesellschaftsrecht verlassen. Hier begleite ich Sie von der ersten Idee, über die Gründung, Merger & Acquisition, gesellschaftsrechtliche Veränderungen bis hin zur Sanierung, Liquidation oder Insolvenz einschließlich dem „Leben danach“. Meine Mandanten schätzen auch die Möglichkeit der generationenübergreifenden Beratung und Begleitung, sodass auch die Nachfolgeplanung, Überleitung und Qualitätssicherung Teil meiner Leistungen darstellt.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit meiner Kanzlei in Linz oder Sprechstelle in Oberweis auf. Gemeinsam werden wir die Aufgabenstellung einer Lösung zuführen. Dabei können meine Mandanten sich nicht nur auf meine Kanzlei verlassen, sondern auch auf das Netzwerk, auf welches ich für Sie zugreifen kann.

  • Abschluss der HTL Salzburg für Bautechnik
  • Milizoffiziersausbildung (EF)
  • Abschluss Studium des Wirtschaftsrechts (LFU Innsbruck)
  • Abschluss 10 Monatiges Gerichtspraktikum
  • Tätigkeit bei internationalen Rechtsanwaltskanzleien im Ausland
  • Konzipient bei Binder Grösswang GmbH
  • Konzipient Rechtsanwalt Dr. Bernhard Humer
  • Rechtsanwaltsprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg

Kosten

Zur Verrechnung unserer Leistungen stehen verschiedene Abrechnungssysteme zur Verfügung. Üblicherweise werden die Leistungen nach einem individuell vereinbarten Stundensatz je begonnener 1/4 Stunde abgerechnet. Daneben besteht insbesondere im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit der Abrechnung nach dem gesetzlichen RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) in Verbindung mit den AHK (Allgemeinen Honorarkriterien). Schließlich wird in besonderen Fällen, etwa bei LIegenschaftstransaktionen, ein Pauschalhonorar vereinbart. Die Honorarfrage wird anlässlich unseres Erstgespräches geklärt werden.

Sekretariat

Barbara Winninger-Maiß

Assistentin

Vereinbaren Sie mit meinem Sekretariat einen Termin:

Dametzstraße 6, 4020 Linz oder
Waldweg 20, 4664 Oberweis

Tel.: +43 (0) 732 / 23 95 23
Fax.: +43 (0) 732 / 23 95 23 20

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